Rechtsprechung
   ArbG Stuttgart, 15.04.2010 - 17 Ca 8907/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,703
ArbG Stuttgart, 15.04.2010 - 17 Ca 8907/09 (https://dejure.org/2010,703)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 15.04.2010 - 17 Ca 8907/09 (https://dejure.org/2010,703)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 15. April 2010 - 17 Ca 8907/09 (https://dejure.org/2010,703)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Diskriminierung wegen "ethnischer Herkunft" [sog. "Ossi-Fall"]

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung einer Bewerbung mit dem internen Vermerk "Ossi"; Benachteiligung u.a. wegen der ethnischen Herkunft als Voraussetzung für einen Entschädigungsanspruch gem. §§ 1, 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungssgesetz (AGG) ; Begriff "Ossi" als Bezeichnung einer Ethnie

  • Betriebs-Berater

    "Ossi" kein Merkmal ethnischer Herkunft

  • RA Kotz

    AGG - Entschädigungsanspruch für Ossi

  • hensche.de

    Diskriminierung, Ethnische Herkunft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bezeichnung "Ossi" ist keine Diskriminierung im Sinne des § 1 AGG

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    AGG: Keine Entschädigung bei Stellenablehnung als "Ossi"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Entschädigung für "(-) Ossi"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    "Ossis" als ethnische Minderheit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der Begriff Ossi verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Entschädigungsklage im sog. Ossi-Fall abgewiesen

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen Herkunft aus Ostdeutschland

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    "Ossi" ist keine Diskriminierung (AGG)

  • wkblog.de (Kurzinformation)

    Berufung im Ossi-Fall oder The Show must go on!?

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    "Ossi" ist keine Diskriminierung nach AGG

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Antidiskriminierungsgesetz (AGG): Der "Minus-Ossi-Fall"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Benachteiligung von Ossis ist im Bewerbungsverfahren nicht unzulässig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der Ossi ist keine eigene Ethnie

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ossis sind kein eigener Volksstamm

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen ethnischer Herkunft - Ostdeutsche Herkunft keine Ethnie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bewerber abgelehnt - Bezeichnung als "Ossi" stellt keine entschädigungswürdige Diskriminierung dar - "Ossis" sind keine eigene Ethnie

  • beck-blog (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    (-) Ossi = Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft?

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sind "Ossis" eine ethnische Gruppe im Sinne des Antidiskriminierungsrechts?

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    "Ossi-Fall" geht in die nächste Runde - grundsätzliche Rechtsfrage oder Stilblüte des AGG?

Sonstiges

  • beck-blog (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Streit um "Minus-Ossi" durch Vergleich beigelegt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1084
  • NZA-RR 2010, 344
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • ArbG Berlin, 15.08.2019 - 44 Ca 8580/18

    Mobbing wegen ostdeutscher Herkunft

    Menschen ostdeutscher Herkunft sind nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe (ArbG Stuttgart, Urt. v. 15.04.2010 - 17 Ca 8907/09; ArbG Würzburg, Urt. v. 23.01.2009 - 3 Ca 664/08).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2017 - 2 Sa 1827/16

    Keine Verpflichtung zur Einladung zum Vorstellungsgespräch bei fachlicher

    Endlich entfällt deswegen auch eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters oder der ethnischen Herkunft, wobei es dahingestellt bleiben kann, ob das Tatbestandsmerkmal der ethnischen Herkunft nach § 1 AGG sich auch auf eine Person beziehen kann, die in den neuen Bundesländern ihren Abschluss gemacht hat (vgl. dazu nur Arbeitsgericht Stuttgart 15.04.2010 - 17 Ca 8907/09 - NZA-RR 2010, 344 f.).
  • LAG Hessen, 07.02.2012 - 2 Sa 1411/10

    Zeitliche Anwendbarkeit des AGG - Mobbing - Dauertatbestand - Zurechnung

    Überwiegend wird sowohl in der Rechtsprechung als auch der Literatur abgelehnt, in der Bezeichnung als Ossi eine Diskriminierung wegen ethnischer Herkunft im Sinne von § 1 AGG zu sehen (vgl. Arbeitsgericht Stuttgart vom 15. April 2010 - 17 Ca 8907/09, dokumentiert in juris; Arbeitsgericht Wiesbaden vom 22. April 2010 - 5 Ca 2324/08 n.v.; Arbeitsgericht Würzburg vom 23. Januar 2009 - 3 Ca 664/08, dokumentiert in juris; Schmitz-Scholemann/Brune RdA 2011, 129/140; Schaub; Arbeitsrechts-Handbuch, 14. Aufl., § 36 Rn 8; Bauer/Göpfert/Krieger a.a.O. § 1 Rn 22; Adomeit AGG § 1 Rn 37).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,11007
LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 (https://dejure.org/2009,11007)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 (https://dejure.org/2009,11007)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 25 Sa 1571/09 (https://dejure.org/2009,11007)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Herausgabeklage der Arbeitgeberin bei quittierter Rückgabe von Arbeitsmitteln; Herausgabeanträge bei unbestimmter Bezeichnung der herauszugebenden Gegenstände; Beweiskraft der Quittung

  • Betriebs-Berater

    Tatsächlichen Verfügungsgewalt über Arbeitsmittel

  • Betriebs-Berater

    Tatsächliche Verfügungsgewalt über Arbeitsmittel

  • RA Kotz

    Arbeitsmittelrückgabe - Quittung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitsrecht: Tatsächliche Verfügungsgewalt über Arbeitsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Herausgabeklage der Arbeitgeberin bei quittierter Rückgabe von Arbeitsmitteln; unzulässige Herausgabeanträge bei unbestimmter Bezeichnung der herauszugebenden Gegenstände; Beweiskraft der Quittung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1084
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 175/97

    Mankohaftung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Ein Arbeitnehmer, dem vom Arbeitgeber Arbeitsmittel überlassen werden, erwirbt in der Regel keinen Eigen- oder Fremdbesitz sondern lediglich die tatsächliche Verfügungsgewalt und ist deshalb nach § 855 BGB grundsätzlich als Besitzdiener anzusehen (BAG vom 17.09.1998 - 8 AZR 175/97 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mankohaftung; vom 02.12.1999 - 8 AZR 386/98 -, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mankohaftung).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Soweit sich Unsicherheiten hinsichtlich der Identifizierbarkeit der Gegenstände nicht vermeiden lassen, sind diese im Sinne eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH vom 28.11.2002 - I ZR 168/00 -, NJW 2003 668 m. w. N.; vgl. auch BAG vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - EzA § 253 ZPO 2002 Nr. 2 zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungsantrages).
  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Soweit sich Unsicherheiten hinsichtlich der Identifizierbarkeit der Gegenstände nicht vermeiden lassen, sind diese im Sinne eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH vom 28.11.2002 - I ZR 168/00 -, NJW 2003 668 m. w. N.; vgl. auch BAG vom 15.04.2009 - 3 AZB 93/08 - EzA § 253 ZPO 2002 Nr. 2 zu den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungsantrages).
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 386/98

    Mankohaftung einer Ladenverwalterin

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Ein Arbeitnehmer, dem vom Arbeitgeber Arbeitsmittel überlassen werden, erwirbt in der Regel keinen Eigen- oder Fremdbesitz sondern lediglich die tatsächliche Verfügungsgewalt und ist deshalb nach § 855 BGB grundsätzlich als Besitzdiener anzusehen (BAG vom 17.09.1998 - 8 AZR 175/97 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mankohaftung; vom 02.12.1999 - 8 AZR 386/98 -, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mankohaftung).
  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Ein Arbeitnehmer, dem vom Arbeitgeber Arbeitsmittel überlassen werden, erwirbt in der Regel keinen Eigen- oder Fremdbesitz sondern lediglich die tatsächliche Verfügungsgewalt und ist deshalb nach § 855 BGB grundsätzlich als Besitzdiener anzusehen (BAG vom 17.09.1998 - 8 AZR 175/97 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Mankohaftung; vom 02.12.1999 - 8 AZR 386/98 -, AP Nr. 3 zu § 611 BGB Mankohaftung).
  • LAG Hamm, 25.02.2004 - 18 Sa 1594/03

    Arbeitsentgelt, Quittung, Erfüllung, Beweiswert einer handschriftlichen, nicht

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Dieses zu erschüttern, obliegt der Gläubigerin (siehe zum Ganzen Palandt-Grüneberg, § 368 Rn. 4; MüKo BGB-Wenzel, § 368 Rn. 5; Staudinger-Olzen, § 368 Rn. 7 f., jeweils m. w. N.; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 03.02.2005 - 1 Sa 404/04 -, juris und LAG Hamm vom 25.02.2004 - 18 Sa 1594/03 -, juris).
  • LAG Berlin, 26.05.1986 - 9 Sa 24/86

    Schadensersatz; Herausgabe; Arbeitnehmer; Schlüssel; Betriebsgrundstück

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Zum Besitzer wird er nur dann, wenn er die ihm überlassenen und noch vorhandenen Arbeitsmittel bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtswidrig nicht an den Arbeitgeber herausgibt, sondern diese in Eigenbesitz nimmt (vgl. LAG Berlin vom 26.05.1986 - 9 Sa 24/86 -, NJW 1986, 2528).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 03.02.2005 - 1 Sa 404/04
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09
    Dieses zu erschüttern, obliegt der Gläubigerin (siehe zum Ganzen Palandt-Grüneberg, § 368 Rn. 4; MüKo BGB-Wenzel, § 368 Rn. 5; Staudinger-Olzen, § 368 Rn. 7 f., jeweils m. w. N.; vgl. auch LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 03.02.2005 - 1 Sa 404/04 -, juris und LAG Hamm vom 25.02.2004 - 18 Sa 1594/03 -, juris).
  • ArbG Berlin, 14.02.2014 - 28 Ca 18429/13

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Arbeitsvergütung -

    , zu denen speziell bei Herausgabeklagen wie der hiesigen (s. oben, S. 2-3 [IV.2.]) das sich im Grunde von selbst verstehende Erfordernis gehört, den fraglichen Gegenstand so kenntlich zu machen, dass er im Falle etwaiger Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher ohne neuerlichen Streit am (erhofften) Fundort identifiziert werden kann 84 S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

    S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

    84) S. dazu statt vieler BGH 28.11.2002 - I ZR 168/00 - BGHZ 153, 69 = NJW 2003, 668 = GRUR 2003, 228 [II.2 b. (2) - "Juris"-Rn. 48]: "Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen"; im Anschluss etwa LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09 - BB 2010, 1084 (Leitsatz; Volltext: "Juris") [II.1 a. - "Juris"-Rn. 29]: "Danach müssen in einem Herausgabeantrag die Gegenstände, deren Herausgabe verlangt wird, so genau wie möglich bezeichnet werden, damit sie im Falle der Zwangsvollstreckung identifizierbar sind.

  • LAG München, 26.08.2010 - 3 Sa 196/10

    Firmenschlüssel, Nichtherausgabe als Kündigungsgrund

    Arbeitnehmer sind insoweit, wie bei allen Arbeitsmitteln, nur Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB (vgl. BAG 02.12.1999 - 8 AZR 386/98; LAG Berlin 17.12.2009 - 25 Sa 1571/09).
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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31669
ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08 (https://dejure.org/2008,31669)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08 (https://dejure.org/2008,31669)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 03. September 2008 - 55 Ca 6593/08 (https://dejure.org/2008,31669)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Betriebs-Berater

    Verwirkung von Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 85
    Verwirkung von Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen: Keine Verwirkung bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung (hier: ständiges Hinken wegen Muskelschwäche)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen: Keine Verwirkung bei Offenkundigkeit der Schwerbehinderung (hier: ständiges Hinken wegen Muskelschwäche)

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1084
  • DB 2010, 906
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03

    Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08
    An dieser Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht auch nach Schaffung des SGB IX festgehalten (BAG v. 20.1.2005 - 2 AZR 675/03 - AP Nr. 1 zu § 85 SGB IX , unter II. 3. a) der Gründe).

    Zu Recht wird dieses verneint, wenn die Schwerbehinderung für den Arbeitgeber offensichtlich ist (BAG vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 675/03, AP Nr. 1 zu § 85 SGB IX , unter II 3 b der Gründe).

  • BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08
    Diese Normen beanspruchen Geltung, ohne das es hier auf die Anzahl der regelmäßig bei dem Beklagten Beschäftigten - dies folgt aus § 23 Abs. 1 Satz 2, 3 KSchG - oder auf die Erfüllung der Wartezeit aus § 1 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06- AP Nr. 61 zu § 4 KSchG 1969) ankäme.
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 395/07

    Kündigung eines Schwerbehinderten - Verwirkung - Kenntnis des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08
    Dies wird regelmäßig dann angenommen, beruft sich der gekündigte Arbeitnehmer nicht innerhalb einer kurzen Frist (aktuell: drei Wochen ab Zugang der Kündigung, vgl. BAG vom 11.12.2008 - 2 AZR 395/07) gegenüber dem Arbeitgeber auf seine - diesem bislang nicht bekannte - Anerkennung als schwerbehinderter Mensch.
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 612/00

    Kündigung eines Schwerbehinderten vor Antragstellung beim Versorgungsamt

    Auszug aus ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08
    In Ansehung dessen ist durch langjährige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelt worden, das der Arbeitnehmer unabhängig von jeder Kündigungsschutzklage den Arbeitgeber innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Kündigungszugang von der Schwerbehinderteneigenschaft und dem Sonderkündigungsschutz zu unterrichten habe, widrigenfalls das Argument des Sonderkündigungsschutzes prozessual nicht mehr verwertbar sei (vgl. BAG vom 7. März 2002 - 2 AZR 612/00 - BAGE 100, 355 ).
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